Personalverrechnung
Die Kernaufgabe der Personalverrechnung bildet die monatliche Lohn- und Gehaltsverrechnung Ihrer Mitarbeiter sowie die laufende Beratung in allen Agenden des Arbeits-, Sozialversicherungs- und des Steuerrechts.
In Belangen des Sozialversicherungsrechts kann ich Ihnen die Einbringung der Jahreslohnzettel ihrer Mitarbeiter bei der Krankenkasse sowie beim zuständigen Finanzamt anbieten. Zudem würde ich Ihr Unternehmen in allen Belangen einer Beitrags- und Lohnabgabenprüfung gegenüber dem Finanzamt und der Krankenkasse vertreten.
Mein Leistungs-Portfolio auf diesem Sektor umfasst:
- An,- Ab- und Änderungs-Meldungen
- laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Führung und Verwaltung der Lohnkonten inkl. Nichtleistungszeiten
(Urlaubs- und Krankenstands-Verwaltung) - Anpassung und Änderung der kollektivvertraglichen Ansprüche
(Berufsjahrvorrückung, Lehrjahrwechsel,…) - Erstellung der monatlichen Buchungs-Belege und Dateien zur
Übernahme in die laufende Finanzbuchhaltung - monatliche Erstellung und Übermittlung von Meldungen an die Behörden
- Erstellung von Jahreslohnzettel, §109a EStG Mitteilungen, Jahresbeitragsnachweisen
und Kommunalsteuererklärungen
- Erstellung von Endabrechnungen bei Austritt sowie die
entsprechenden Meldungen an die Behörden - Vertretung bei gemeinsamer Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben
und Korrespondenz mit Behörden