Arbeitnehmerveranlagung
Mein Leistungsspektrum für Sie als Privatperson erstreckt sich auch auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich).
Berücksichtigt werden können:
- Sonderausgaben (z.B. Spenden, Kirchenbeitrag)
- Werbungskosten (z.B. Kosten für Aus- und Fortbildung)
- außergewöhnliche Belastungen (z.B. Kinderbetreuungskosten)
Sie können Ihre Arbeitnehmerveranlagung soweit auch selbst machen, besuchen Sie dazu die Seite http://www.bmf.gv.at/aanv.
In weiterer Folge kann ich Sie bei der Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt unterstützen, Ihren Bescheid auf Richtigkeit prüfen und schlussendlich die Anträge auf Rückzahlung erledigen.